Implantate
Implantate sind künstliche Zahnwurzeln, die verloren gegangene oder nicht vorhandene Zähne ersetzen können.
Diese künstlichen Zahnwurzeln werden im Knochen befestigt und können mit einem Aufbau der sogenannten Suprastruktur versorgt werden. Diese Suprastruktur kann eine künstliche keramische Nachbildung des natürlichen Zahnes sein. Künstliche Zahnwurzeln erlauben aber auch die Befestigung eines vollständigen Gebisses, z.B. einer Prothese, im Mund. So erhalten Sie eine optimale Wiederherstellung des natürlichen Lachbildes und einen optimalen festsitzenden Kaukomfort.
Laserzahnmedizin
Mit dieser neuen Technik mittels Laserlicht erreichen wir eine schonende, fast schmerzfreie Behandlung. Diodenlaser: Auch dieses Laserlicht hat eine antibakterielle Wirkung. Das Licht wird über eine Mikrofaser direkt an den Ort der Infektion geführt.
Die Anwendungsbereiche umfassen zum Beispiel:
- Wurzelbehandlungen
- Sehr tiefe Paradontaltaschen
Cerec
Eine CEREC-Behandlung kann in den allermeisten Fällen in nur einer Behandlungseinheit erfolgen. Mit der CEREC Messkamera macht der Zahnarzt in nur wenigen Sekunden eine dreidimensionale Aufnahme vom zu behandelnden Zahn. Dabei kann auf einen konventionellen Abdruck, den viele Patienten als unangenehm empfinden, verzichtet werden. Am Bildschirm wird die Füllung konstruiert. Danach schleift CEREC die Restauration vollautomatisch aus einem Keramikblock heraus. Der Zahnarzt passt die Restauration danach sofort ein und verklebt sie sorgfältig mit dem Zahn. Nach der Behandlung können Sie sofort wieder essen und trinken.
Taxpunktwert
Unsere Leistungsverrechnung basiert auf der Bezeichnung der Leistungen und der Art der Abrechnung, wie sie für den „Zahnarzttarif UV /MV / IV“, Dentotar vom 01.01.2018 verwendet werden. Der Taxpunktwert für die zahnärztlichen Leistungen liegt bei Fr. 1.10.
(Ausgenommen von diesem Tarif sind die Leistungen Unfall, Krankheit, welche über die Krankenkasse abgerechnet werden. Dafür wird nach wie vor der alte Leistungstarif vom 01.04.1996 mit dem TPW von Fr. 3.10 verrechnet).
Schüler, Studenten und Auszubildende werden in unserer Praxis mit einem Taxpunktwert von 1.05 abgerechnet.
Die tatsächlichen Kosten für zahnärztliche Dienstleistungen können in der Regel nicht im Voraus und ohne eine genaue Untersuchung bekannt gegeben werden. Der Endpreis ergibt sich aus mehreren Faktoren, die nicht zuletzt vom Gebisszustand und den Ansprüchen der einzelnen Personen abhängen.
Ein in der Regel entgeltlicher Kostenvoranschlag gibt verlässlichere Angaben über den Endpreis.